Kriterien für die Berücksichtigung von Anmeldung für Betreuungsplätze in der Kindertageseinrichtung Dörenhagen in Borchen
I. Grundlagen
Die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung setzt grundsätzlich voraus, dass Eltern dem Jugendamt spätestens sechs Monate vor Inanspruchnahme den für ihr Kind gewünschten Betreuungsbedarf, den gewünschten Betreuungsumfang und die Betreuungsart persönlich, schriftlich oder elektronisch angezeigt haben. Dies erfolgt nach Möglichkeit in der Wunsch-Kita während der vom Jugendamt festgelegten Anmeldewoche.
Eltern, bei denen kurzfristig Bedarf entsteht, haben diesen gegenüber dem Jugendamt unverzüglich anzuzeigen.
In den Kindertageseinrichtungen werden Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt aufgenommen. Die Betreuung erfolgt mit 25, 35 oder 45 Wochenstunden. Nicht jede Einrichtung deckt jede Altersgruppe und jede Betreuungszeit ab. Vielmehr wird jährlich auf der Grundlage der Bedarfssituation und in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung die Betreuungsstruktur jeder Einrichtung überprüft und für das kommende Kindergartenjahr festgelegt.
Die folgenden Kriterien gelten in der angegebenen Reihenfolge:
Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres
- Kinder, die – zu Beginn der Betreuung – im Kreis Paderborn, aber nicht in der Stadt Paderborn wohnen, haben Vorrang.
- Kinder, deren Betreuung in einer Kita zu ihrem Schutz notwendig ist, haben Vorrang. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt dem Jugendamt des Kreises Paderborn.
- Kinder, die – zu Beginn der Betreuung – in der Stadt/Gemeinde Borchen wohnen, haben Vorrang.
- Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang. Als persönliche Notlage gilt der nachgewiesene Ausfall eines Elternteils durch Tod oder durch Erkrankung, der eine Betreuung unmöglich macht. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt dem Jugendamt des Kreises Paderborn.
- Kinder, die das 1. Lebensjahr vollendet haben, haben Vorrang.
- Kinder, deren Eltern
- einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
- sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder
- Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch erhalten, haben Vorrang.
Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Eltern.
- Kinder, deren Geschwisterkind dieselbe Einrichtung bereits besucht und zeitgleich besuchen wird, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung
- Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.
Kinder, die das 3. Lebensjahr vollendet haben, bis zum Schuleintritt
- Kinder, die – zu Beginn der Betreuung – im Kreis Paderborn, aber nicht in der Stadt Paderborn wohnen, haben Vorrang.
- Kinder, deren Betreuung in einer Kita zu ihrem Schutz notwendig ist, haben Vorrang. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt dem Jugendamt des Kreises Paderborn.
- Kinder, die – zu Beginn der Betreuung – in der Stadt/Gemeinde Borchen wohnen, haben Vorrang.
- Kinder, die aufgrund einer persönlichen Notlage einen Kitaplatz benötigen, haben Vorrang. Als persönliche Notlage gilt der nachgewiesene Ausfall eines Elternteils durch Tod oder durch Erkrankung, der eine Betreuung unmöglich macht. Die Prüfung und Entscheidung hierzu obliegt dem Jugendamt des Kreises Paderborn.
- Kinder, die spätestens am 1. August des folgenden Kita-Jahres schulpflichtig werden, haben Vorrang.
- Kinder, deren Geschwisterkind dieselbe Einrichtung bereits besucht und zeitgleich besuchen wird, haben Vorrang zum Besuch derselben Einrichtung.
- Ältere Kinder werden vorrangig aufgenommen. Maßgeblich ist das Geburtsdatum.